Seit dem 28.01.2022 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz, welches auch Änderungen für uns Imker mit sich bringt. Während Imker bisher nur apothekenpflichtige Arzneimittel ins Bestandsbuch eintragen mussten, gilt nun eine Dokumentationspflicht für alle Behandlungen, d.h. Imker müssen nun auch bei nicht-apothekenpflichtigen Medikamenten eine Buchführung zu ihren Behandlungen machen.
In der aktuellen Ausgabe von “bienen & natur” erläutert Tobias Dittmann, wie es geht.
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